Fachwort |
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Deutsch | sachliche | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | sachli|che |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| gebrabbelt |
| s'empressa |
| scafften |
| sachliche |
| scafftet |
| sachliche |
| scafften |
| sacrifice |
| scafftet |
| sachliche |
| scafftet |
| sachliche |
| sacrifier |
| réservait[e |
| sacrifier |
| s'engagent |
| s'enquérir |
| s'engagent |
| scafften |
| s'enflamme |
| scafften |
| sachliche |
| sackcloth |
| sachliche |
| sacrifier |
| réservait[e |
| sacrifier |
| s'engagent |
| s'enquérir |
| s'engagent |
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| BGB 675k. 2 Zahler und Zahlungsdienstleister können vereinbaren , dass der Zahlungsdienstleister das Recht hat , ein Zahlungsauthentifizierungsinstrument zu sperren , wenn 1. sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Zahlungsauthentifizierungsinstruments dies rechtfertigen , 2. der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung des Zahlungsauthentifizierungsinstruments besteht oder 3. bei einem Zahlungsauthentifizierungsinstrument mit Kreditgewährung ein wesentlich erhöhtes Risiko besteht , dass der Zahler seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen kann . In diesem Fall ist der Zahlungsdienstleister verpflichtet , den Zahler über die Sperrung des Zahlungsauthentifizierungsinstruments möglichst vor , spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperrung zu unterrichten . In der Unterrichtung sind die Gründe für die Sperrung anzugeben . Die Angabe von Gründen darf unterbleiben , soweit der Zahlungsdienstleister hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen verstoßen würde . Der Zahlungsdienstleister ist verpflichtet , das Zahlungsauthentifizierungsinstrument zu entsperren oder dieses durch ein neues Zahlungsauthentifizierungsinstrument zu ersetzen , wenn die Gründe für die Sperrung nicht mehr gegeben sind . Der Zahlungsdienstnutzer ist über eine Entsperrung unverzüglich zu unterrichten . |
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