Fachwort |
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Deutsch | richtiger | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | richtig|er |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 2495 Darum müssen alle Glieder der Gesellschaft ihren Verpflichtungen zu Gerechtigkeit und Liebe auch in diesem Bereich nachkommen und mit Hilfe dieser Mittel ebenfalls zur Bildung und Verbreitung richtiger öffentlicher Meinungen beitragen ( IM 8 ) . Solidarität ergibt sich aus einer wahren und rechten Kommunikation und dem Fluß von Ideen , die Kenntnis und Achtung anderer Menschen fördern . |
| Kte 2763 Alle Schriften des Alten Testamentes ( das Gesetz , die Propheten und die Psalmen ) sind in Jesus Christus in Erfüllung gegangen [ Vgl . Lk 24,44 ] . Das Evangelium ist diese frohe Botschaft . Seine erste Verkündigung wird vom hl . Matthäus in der Bergpredigt zusammengefaßt [ Vgl . Mt 5-7. ] . Das Gebet zu unserem Vater steht in der Mitte dieser Verkündigung . Dieser Zusammenhang verdeutlicht jede Bitte des uns vom Herrn übergebenen Gebetes : Das Gebet des Herrn ist das vollkommenste . . . In ihm wird nicht nur um alles gebeten , wonach wir in richtiger Weise verlangen können , sondern auch in derjenigen Reihenfolge , in der wir danach verlangen sollen ; so lehrt uns dieses Gebet nicht bloß bitten , sondern formt auch unser ganzes Gemüt ( Thomas v . A. , s . th . 2-2 , 83 , 9 ) . |
| BGB 1314. 2 Eine Ehe kann ferner aufgehoben werden , wenn 1. ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand ; 2. ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat , dass es sich um eine Eheschließung handelt ; 3. ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe durch arglistige Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist , die ihn bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten hätten ; dies gilt nicht , wenn die Täuschung Vermögensverhältnisse betrifft oder von einem Dritten ohne Wissen des anderen Ehegatten verübt worden ist ; 4. ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist ; 5. beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren , dass sie keine Verpflichtung gemäß § 1353 Abs . 1 begründen wollen . |
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