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Fachwort
Deutschplanmäßig Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: planm|äßig
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1908f. 1 Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden , wenn er gewährleistet , dass er 1. eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigen , weiterbilden und gegen Schäden , die diese anderen im Rahmen ihrer Tätigkeit zufügen können , angemessen versichern wird , 2. sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer bemüht , diese in ihre Aufgaben einführt , fortbildet und sie sowie Bevollmächtigte berät , 2a. planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informiert , 3. einen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern ermöglicht .
2Chr 8,16 So wurde das ganze Werk Salomos planmäßig ausgeführt , vom Tag der Grundlegung des Hauses des Herrn bis zu seiner Fertigstellung , bis zur Vollendung des Hauses des Herrn .
GG 97. 2 Die hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellten Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen , welche die Gesetze bestimmen , vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden . Die Gesetzgebung kann Altersgrenzen festsetzen , bei deren Erreichung auf Lebenszeit angestellte Richter in den Ruhestand treten . Bei Veränderung der Einrichtung der Gerichte oder ihrer Bezirke können Richter an ein anderes Gericht versetzt oder aus dem Amte entfernt werden , jedoch nur unter Belassung des vollen Gehaltes .