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Fachwort
Deutschnichtiger Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: nichtiger
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 141. 2 Wird ein nichtiger Vertrag von den Parteien bestätigt , so sind diese im Zweifel verpflichtet , einander zu gewähren , was sie haben würden , wenn der Vertrag von Anfang an gültig gewesen wäre .