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Fachwort
Deutschmitbieten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: mitbieten
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1239. 1 Der Pfandgläubiger und der Eigentümer können bei der Versteigerung mitbieten . Erhält der Pfandgläubiger den Zuschlag , so ist der Kaufpreis als von ihm empfangen anzusehen .