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Fachwort
Deutschgewährten Grundwort gewähren
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik Trennung: gewäh|rten
InhaltKultur -> Begegnung Person -> Berechtigung Status: Beziehung
Worttyp fehlt
Konjugation
Kte 1250 Da die Kinder mit einer gefallenen und durch die Erbsünde befleckten Menschennatur zur Welt kommen , bedürfen auch sie der Wiedergeburt in der Taufe [ Vgl . DS 1514 ] , um von der Macht der Finsternis befreit und in das Reich der Freiheit der Kinder Gottes versetzt zu werden [ Vgl . KoI 1,12-14. ] , zu der alle Menschen berufen sind . Daß die Heilsgnade ganz ungeschuldet ist , tritt in der Kindertaufe besonders klar zutage . Die Kirche und die Eltern würden dem Kind die unschätzbare Gnade vorenthalten , Kind Gottes zu werden , wenn sie ihm nicht schon bald nach der Geburt die Taufe gewährten [ Vgl . [ link ] CIC , can . 867 CCEO , cann . 681 ; 686 ] .
Kte 1478 Der Ablaß wird gewährt durch die Kirche , die kraft der ihr von Jesus Christus gewährten Binde - und Lösegewalt für den betreffenden Christen eintritt und ihm den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen zuwendet , damit er vom Vater der Barmherzigkeit den Erlaß der für seine Sünden geschuldeten zeitlichen Strafen erlangt . Auf diese Weise will die Kirche diesem Christen nicht nur zu Hilfe kommen , sondern ihn auch zu Werken der Frömmigkeit , der Buße und der Nächstenliebe anregen [ Vgl . Paul VI. , Ap . Konst . Indulgentiarum doctrina 8 ; K . v . Trient : DS 1835 ] .
BGB 248. 2 Sparkassen , Kreditanstalten und Inhaber von Bankgeschäften können im Voraus vereinbaren , dass nicht erhobene Zinsen von Einlagen als neue verzinsliche Einlagen gelten sollen . Kreditanstalten , die berechtigt sind , für den Betrag der von ihnen gewährten Darlehen verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber auszugeben , können sich bei solchen Darlehen die Verzinsung rückständiger Zinsen im Voraus versprechen lassen .
BGB 1371. 4 Sind erbberechtigte Abkömmlinge des verstorbenen Ehegatten , welche nicht aus der durch den Tod dieses Ehegatten aufgelösten Ehe stammen , vorhanden , so ist der überlebende Ehegatte verpflichtet , diesen Abkömmlingen , wenn und soweit sie dessen bedürfen , die Mittel zu einer angemessenen Ausbildung aus dem nach Absatz 1 zusätzlich gewährten Viertel zu gewähren .