| Fachwort | 
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  | Deutsch | gestatten   |  Grundwort  | gestatten   | 
	| Fachbebiet | Kultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik -> Konjukation haben | 
    		Trennung:  | ge|stat|ten  | 
  	| Inhalt | Kultur -> Begegnung Person -> Berechtigung | 
			Status:  | Beziehung | 
  | Worttyp  | Verb -> Infinitiv -> Präsens | 
  | Konjugation | 
	
	Konjugation hat | 
| im Mehrwort | Lev 14,22 und je nachdem es seine Mittel gestatten , soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen , von denen die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer dienen soll .   | 
 | Kte 2377 Werden diese Techniken innerhalb des Ehepaares angewendet ( homologe künstliche Insemination und Befruchtung ) , sind sie vielleicht weniger verwerflich , bleiben aber dennoch moralisch unannehmbar . Sie trennen den Geschlechtsakt vom Zeugungsakt . Der Akt , der die Existenz des Kindes begründet , ist dann kein Akt mehr , bei dem sich zwei Personen einander hingeben . Somit vertraut man das Leben und die Identität des Embryos der Macht der Mediziner und Biologen an und errichtet eine Herrschaft der Technik über Ursprung und Bestimmung der menschlichen Person . Eine derartige Beziehung von Beherrschung widerspricht in sich selbst der Würde und der Gleichheit , die Eltern und Kindern gemeinsam sein muß ( DnV 2,5 ) . Die Fortpflanzung ist aus moralischer Sicht ihrer eigenen Vollkommenheit beraubt , wenn sie nicht als Frucht des ehelichen Aktes , also des spezifischen Geschehens der Vereinigung der Eheleute , angestrebt wird . . . Nur die Achtung vor dem Band , das zwischen den Sinngehalten des ehelic hen Aktes besteht , und die Achtung vor der Einheit des menschlichen Wesens gestatten eine der Würde der Person entsprechende Fortpflanzung ( DnV 2,4 ) .   | 
 | BGB 258 Wer berechtigt ist , von einer Sache , die er einem anderen herauszugeben hat , eine Einrichtung wegzunehmen , hat im Falle der Wegnahme die Sache auf seine Kosten in den vorigen Stand zu setzen . Erlangt der andere den Besitz der Sache , so ist er verpflichtet , die Wegnahme der Einrichtung zu gestatten ; er kann die Gestattung verweigern , bis ihm für den mit der Wegnahme verbundenen Schaden Sicherheit geleistet wird .   | 
 | BGB 454. 2 Der Verkäufer ist verpflichtet , dem Käufer die Untersuchung des Gegenstandes zu gestatten .   | 
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