Fachwort |
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Deutsch | gestatten | Grundwort | gestatten |
Fachbebiet | Kultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik -> Konjukation haben |
Trennung: | ge|stat|ten |
Inhalt | Kultur -> Begegnung Person -> Berechtigung |
Status: | Beziehung |
Worttyp | Verb -> Infinitiv -> Präsens |
Konjugation |
Konjugation hat |
im Mehrwort | Lev 14,22 und je nachdem es seine Mittel gestatten , soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen , von denen die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer dienen soll . |
| Kte 2377 Werden diese Techniken innerhalb des Ehepaares angewendet ( homologe künstliche Insemination und Befruchtung ) , sind sie vielleicht weniger verwerflich , bleiben aber dennoch moralisch unannehmbar . Sie trennen den Geschlechtsakt vom Zeugungsakt . Der Akt , der die Existenz des Kindes begründet , ist dann kein Akt mehr , bei dem sich zwei Personen einander hingeben . Somit vertraut man das Leben und die Identität des Embryos der Macht der Mediziner und Biologen an und errichtet eine Herrschaft der Technik über Ursprung und Bestimmung der menschlichen Person . Eine derartige Beziehung von Beherrschung widerspricht in sich selbst der Würde und der Gleichheit , die Eltern und Kindern gemeinsam sein muß ( DnV 2,5 ) . Die Fortpflanzung ist aus moralischer Sicht ihrer eigenen Vollkommenheit beraubt , wenn sie nicht als Frucht des ehelichen Aktes , also des spezifischen Geschehens der Vereinigung der Eheleute , angestrebt wird . . . Nur die Achtung vor dem Band , das zwischen den Sinngehalten des ehelic hen Aktes besteht , und die Achtung vor der Einheit des menschlichen Wesens gestatten eine der Würde der Person entsprechende Fortpflanzung ( DnV 2,4 ) . |
| BGB 258 Wer berechtigt ist , von einer Sache , die er einem anderen herauszugeben hat , eine Einrichtung wegzunehmen , hat im Falle der Wegnahme die Sache auf seine Kosten in den vorigen Stand zu setzen . Erlangt der andere den Besitz der Sache , so ist er verpflichtet , die Wegnahme der Einrichtung zu gestatten ; er kann die Gestattung verweigern , bis ihm für den mit der Wegnahme verbundenen Schaden Sicherheit geleistet wird . |
| BGB 454. 2 Der Verkäufer ist verpflichtet , dem Käufer die Untersuchung des Gegenstandes zu gestatten . |
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