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Fachwort
Deutschgenehmigt Grundwort genehmigen
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik Trennung: ge|neh|migt
InhaltKultur -> Begegnung Person -> Berechtigung Status: Beziehung
Worttyp fehlt
Konjugation
BGB 185. 2 Die Verfügung wird wirksam , wenn der Berechtigte sie genehmigt oder wenn der Verfügende den Gegenstand erwirbt oder wenn er von dem Berechtigten beerbt wird und dieser für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt haftet . In den beiden letzteren Fällen wird , wenn über den Gegenstand mehrere miteinander nicht in Einklang stehende Verfügungen getroffen worden sind , nur die frühere Verfügung wirksam .
BGB 763 Ein Lotterievertrag oder ein Ausspielvertrag ist verbindlich , wenn die Lotterie oder die Ausspielung staatlich genehmigt ist . Anderenfalls finden die Vorschriften des § 762 Anwendung .
BGB 1001 Der Besitzer kann den Anspruch auf den Ersatz der Verwendungen nur geltend machen , wenn der Eigentümer die Sache wiedererlangt oder die Verwendungen genehmigt . Bis zur Genehmigung der Verwendungen kann sich der Eigentümer von dem Anspruch dadurch befreien , dass er die wiedererlangte Sache zurückgibt . Die Genehmigung gilt als erteilt , wenn der Eigentümer die ihm von dem Besitzer unter Vorbehalt des Anspruchs angebotene Sache annimmt .
BGB 1002. 1 Gibt der Besitzer die Sache dem Eigentümer heraus , so erlischt der Anspruch auf den Ersatz der Verwendungen mit dem Ablauf eines Monats , bei einem Grundstück mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Herausgabe , wenn nicht vorher die gerichtliche Geltendmachung erfolgt oder der Eigentümer die Verwendungen genehmigt .