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Fachwort
Deutschgeliehene Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: geliehene
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 604. 1 Der Entleiher ist verpflichtet , die geliehene Sache nach dem Ablauf der für die Leihe bestimmten Zeit zurückzugeben .