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Fachwort
Deutschgehörigen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: gehörigen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 341. 2 Steht dem Gläubiger ein Anspruch auf Schadensersatz wegen der nicht gehörigen Erfüllung zu , so finden die Vorschriften des § 340 Abs . 2 Anwendung .