| Fachwort | 
       | 
	   | 
      
  | Deutsch | gefährden   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | ge|fäh|rd|en  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | Kte 2316 Waffenerzeugung und Waffenhandel betreffen das Gemeinwohl der Nationen und der internationalen Gemeinschaft . Deshalb hat der Staat das Recht und die Pflicht , sie gesetzlich zu regeln . Kurzfristige private oder kollektive Interessen rechtfertigen nicht Unternehmungen , die Gewalttätigkeit und die Auseinandersetzungen zwischen den Nationen schüren und die internationale Rechtsordnung gefährden .   | 
 | BGB 824. 1 Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet , die geeignet ist , den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen , hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen , wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt , aber kennen muss .   | 
 | BGB 1778. 1 Wer nach § 1776 als Vormund berufen ist , darf ohne seine Zustimmung nur übergangen werden , 1. wenn er nach den §§ 1780 bis 1784 nicht zum Vormund bestellt werden kann oder soll , 2. wenn er an der Übernahme der Vormundschaft verhindert ist , 3. wenn er die Übernahme verzögert , 4. wenn seine Bestellung das Wohl des Mündels gefährden würde , 5. wenn der Mündel , der das 14. Lebensjahr vollendet hat , der Bestellung widerspricht , es sei denn , der Mündel ist geschäftsunfähig .   | 
 | BGB 1797. 3 Bestimmungen , die der Vater oder die Mutter für die Entscheidung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den von ihnen benannten Vormündern und für die Verteilung der Geschäfte unter diese nach Maßgabe des § 1777 getroffen hat , sind von dem Familiengericht zu befolgen , sofern nicht ihre Befolgung das Interesse des Mündels gefährden würde .   | 
 |  |