kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschfristlose Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: fristlose
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
§ 569 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
§ 594e Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
BGB 594e. 1 Die außerordentliche fristlose Kündigung des Pachtverhältnisses ist in entsprechender Anwendung der §§ 543 , 569 Abs . 1 und 2 zulässig .