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Fachwort
Deutschfallenden Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: fallenden
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 2379 Dem Verkäufer verbleiben die auf die Zeit vor dem Verkauf fallenden Nutzungen . Er trägt für diese Zeit die Lasten , mit Einschluss der Zinsen der Nachlassverbindlichkeiten . Den Käufer treffen jedoch die von der Erbschaft zu entrichtenden Abgaben sowie die außerordentlichen Lasten , welche als auf den Stammwert der Erbschaftsgegenstände gelegt anzusehen sind .
GG 104b. 2 Das Nähere , insbesondere die Arten der zu fördernden Investitionen , wird durch Bundesgesetz , das der Zustimmung des Bundesrates bedarf , oder auf Grund des Bundeshaushaltsgesetzes durch Verwaltungsvereinbarung geregelt . Die Mittel sind befristet zu gewähren und hinsichtlich ihrer Verwendung in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen . Die Finanzhilfen sind im Zeitablauf mit fallenden Jahresbeträgen zu gestalten .