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Fachwort
Deutscherworbene Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: erwor|bene
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 933 Ob dieses Zeugnis öffentlich ( wie im Ordensstand ) , privat oder geheim abgelegt wird - das Kommen Christi ist für alle Geweihten der Ursprung und die Ausrichtung ihres Lebens . Das Volk Gottes hat hier keine bleibende Heimstatt . . . Deshalb macht der Ordensstand . . . die himmlischen Güter , die schon in dieser Zeit gegenwärtig sind , auch allen Gläubigen kund , bezeugt das neue und ewige , in der Erlösung Christi erworbene Leben und kündigt die zukünftige Auferstehung und die Herrlichkeit des Himmelreiches an ( LG 44 ) .
Kte 1657 Hier wird das durch die Taufe erworbene Priestertum des Familienvaters , der Mutter , der Kinder , aller Glieder der Familie aufs schönste ausgeübt im Empfang der Sakramente , im Gebet , in der Danksagung , durch das Zeugnis eines heiligen Lebens , durch Selbstverleugnung und tätige Liebe ( LG 10 ) . Die Familie ist so die erste Schule des christlichen Lebens und eine Art Schule reich entfalteter Humanität ( GS 52,1 ) . Hier lernt man Ausdauer und Freude an der Arbeit , geschwisterliche Liebe , großmütiges , ja wiederholtes Verzeihen und vor allem den Dienst Gottes in Gebet und Hingabe des Lebens .
BGB 333 Weist der Dritte das aus dem Vertrag erworbene Recht dem Versprechenden gegenüber zurück , so gilt das Recht als nicht erworben .
BGB 1765. 3 Ist der durch die Annahme erworbene Name zum Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen geworden , so hat das Familiengericht auf gemeinsamen Antrag der Ehegatten oder Lebenspartner mit der Aufhebung anzuordnen , dass die Ehegatten oder Lebenspartner als Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen den Geburtsnamen führen , den das Kind vor der Annahme geführt hat .