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Fachwort
Deutschernstlich Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ernstlich
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 118 Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung , die in der Erwartung abgegeben wird , der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden , ist nichtig .