| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | erfolglos | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | er|folgl|os | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | 2Sam 1,22 Ohne das Blut von Erschlagenen , / ohne das Mark der Helden / kam der Bogen Jonatans nie zurück ; / auch das Schwert Sauls / kehrte niemals erfolglos zurück . | 
|  | BGB 281. 1 Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt , kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs . 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen , wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat . Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt , so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur verlangen , wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat . Hat der Schuldner die Leistung nicht wie geschuldet bewirkt , so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nicht verlangen , wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist . | 
|  | BGB 323. 1 Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß , so kann der Gläubiger , wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat , vom Vertrag zurücktreten . | 
|  | BGB 498 Wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers kann der Darlehensgeber den Verbraucherdarlehensvertrag bei einem Darlehen , das in Teilzahlungen zu tilgen ist , nur kündigen , wenn 1. der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mit mindestens 10 Prozent , bei einer Laufzeit des Verbraucherdarlehensvertrags von mehr als drei Jahren mit mindestens 5 Prozent des Nennbetrags des Darlehens in Verzug ist und 2. der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt hat , dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange . Der Darlehensgeber soll dem Darlehensnehmer spätestens mit der Fristsetzung ein Gespräch über die Möglichkeiten einer einverständlichen Regelung anbieten . | 
|  |  |