Fachwort |
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Deutsch | erfassten | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | er|fass|ten |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| erfindend |
| entstanden |
| erhardii |
| erfassten |
| erhebend |
| erfassten |
| erhardii |
| erfindest |
| erhebend |
| erfassten |
| erhebend |
| erfassten |
| erfolglos |
| entmutigtet |
| erfolglos |
| entstellst |
| entstellte |
| entstellst |
| erhardii |
| entstellen |
| erhardii |
| erfassten |
| erfindend |
| erfassten |
| erfolglos |
| entmutigtet |
| erfolglos |
| entstellst |
| entstellte |
| entstellst |
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| Ps 55,6 Furcht und Zittern erfassten mich ; / ich schauderte vor Entsetzen . |
| BGB 556a. 1 Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart , sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen . Betriebskosten , die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen , sind nach einem Maßstab umzulegen , der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt . |
| BGB 556a. 2 Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart , kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen , dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen , der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt . Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig . Sind die Kosten bislang in der Miete enthalten , so ist diese entsprechend herabzusetzen . |
| BGB 1179a. 5 Als Inhalt einer Hypothek , deren Gläubiger nach den vorstehenden Vorschriften ein Anspruch auf Löschung zusteht , kann der Ausschluss dieses Anspruchs vereinbart werden ; der Ausschluss kann auf einen bestimmten Fall der Vereinigung beschränkt werden . Der Ausschluss ist unter Bezeichnung der Hypotheken , die dem Löschungsanspruch ganz oder teilweise nicht unterliegen , im Grundbuch anzugeben ; ist der Ausschluss nicht für alle Fälle der Vereinigung vereinbart , so kann zur näheren Bezeichnung der erfassten Fälle auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden . Wird der Ausschluss aufgehoben , so entstehen dadurch nicht Löschungsansprüche für Vereinigungen , die nur vor dieser Aufhebung bestanden haben . |
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