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Fachwort
Deutscheingelegt Grundwort einlegen
Fachbebietfehlt Trennung: ein|gel|egt
Inhaltfehlt Status: Beziehung
Worttyp fehlt
0 eingelegt
BGB 1431. 2 Weiß der Ehegatte , der das Gesamtgut verwaltet , dass der andere Ehegatte ein Erwerbsgeschäft betreibt , und hat er hiergegen keinen Einspruch eingelegt , so steht dies einer Einwilligung gleich .
BGB 1456. 2 Weiß ein Ehegatte , dass der andere ein Erwerbsgeschäft betreibt , und hat er hiergegen keinen Einspruch eingelegt , so steht dies einer Einwilligung gleich .