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Trennung:
ein|gel|egt
Inhalt
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Status:
Beziehung
Worttyp
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BGB 1431. 2 Weiß der Ehegatte , der das Gesamtgut verwaltet , dass der andere Ehegatte ein Erwerbsgeschäft betreibt , und hat er hiergegen keinen Einspruch eingelegt , so steht dies einer Einwilligung gleich .
BGB 1456. 2 Weiß ein Ehegatte , dass der andere ein Erwerbsgeschäft betreibt , und hat er hiergegen keinen Einspruch eingelegt , so steht dies einer Einwilligung gleich .