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Fachwort
Deutschdingliche Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: dingliche
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 230. 2 Im Falle der Wegnahme von Sachen ist , sofern nicht Zwangsvollstreckung erwirkt wird , der dingliche Arrest zu beantragen .
BGB 1361b. 1 Leben die Ehegatten voneinander getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben , so kann ein Ehegatte verlangen , dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt , soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist , um eine unbillige Härte zu vermeiden . Eine unbillige Härte kann auch dann gegeben sein , wenn das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist . Steht einem Ehegatten allein oder gemeinsam mit einem Dritten das Eigentum , das Erbbaurecht oder der Nießbrauch an dem Grundstück zu , auf dem sich die Ehewohnung befindet , so ist dies besonders zu berücksichtigen ; Entsprechendes gilt für das Wohnungseigentum , das Dauerwohnrecht und das dingliche Wohnrecht .
BGB 1666a. 1 Maßnahmen , mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist , sind nur zulässig , wenn der Gefahr nicht auf andere Weise , auch nicht durch öffentliche Hilfen , begegnet werden kann . Dies gilt auch , wenn einem Elternteil vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Nutzung der Familienwohnung untersagt werden soll . Wird einem Elternteil oder einem Dritten die Nutzung der vom Kind mitbewohnten oder einer anderen Wohnung untersagt , ist bei der Bemessung der Dauer der Maßnahme auch zu berücksichtigen , ob diesem das Eigentum , das Erbbaurecht oder der Nießbrauch an dem Grundstück zusteht , auf dem sich die Wohnung befindet ; Entsprechendes gilt für das Wohnungseigentum , das Dauerwohnrecht , das dingliche Wohnrecht oder wenn der Elternteil oder Dritte Mieter der Wohnung ist .