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Fachwort
Deutschbisherige Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: bis|he|ri|ge
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Ez 33,13 Wenn ich zu dem Gerechten sage : Du wirst am Leben bleiben ! , er aber im Vertrauen auf seine Gerechtigkeit Unrecht tut , dann wird ihm seine ganze ( bisherige ) Gerechtigkeit nicht angerechnet . Wegen des Unrechts , das er getan hat , muss er sterben .
BGB 402 Der bisherige Gläubiger ist verpflichtet , dem neuen Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihm die zum Beweis der Forderung dienenden Urkunden , soweit sie sich in seinem Besitz befinden , auszuliefern .
BGB 403 Der bisherige Gläubiger hat dem neuen Gläubiger auf Verlangen eine öffentlich beglaubigte Urkunde über die Abtretung auszustellen . Die Kosten hat der neue Gläubiger zu tragen und vorzuschießen .
BGB 408. 2 Das Gleiche gilt , wenn die bereits abgetretene Forderung durch gerichtlichen Beschluss einem Dritten überwiesen wird oder wenn der bisherige Gläubiger dem Dritten gegenüber anerkennt , dass die bereits abgetretene Forderung kraft Gesetzes auf den Dritten übergegangen sei .