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Fachwort
Deutschbetreiben Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: bet|rei|ben
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 204. 2 Die Hemmung nach Absatz 1 endet sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des eingeleiteten Verfahrens . Gerät das Verfahren dadurch in Stillstand , dass die Parteien es nicht betreiben , so tritt an die Stelle der Beendigung des Verfahrens die letzte Verfahrenshandlung der Parteien , des Gerichts oder der sonst mit dem Verfahren befassten Stelle . Die Hemmung beginnt erneut , wenn eine der Parteien das Verfahren weiter betreibt .
BGB 1197. 1 Ist der Eigentümer der Gläubiger , so kann er nicht die Zwangsvollstreckung zum Zwecke seiner Befriedigung betreiben .
Esra 5,8 Dem König sei gemeldet , dass wir in der Provinz Juda das Haus des großen Gottes besichtigt haben . Die Leute bauen es mit Quadersteinen und belegen die Wände mit Holz . Sie betreiben diese Arbeit mit Eifer und sie geht unter ihren Händen gut voran .