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Fachwort
Deutschbespricht Grundwort besprechen
Fachbebietfehlt Trennung: be|spri|cht
Inhaltfehlt Status: Beziehung
Worttyp fehlt
BGB 1901. 3 Der Betreuer hat Wünschen des Betreuten zu entsprechen , soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderläuft und dem Betreuer zuzumuten ist . Dies gilt auch für Wünsche , die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geäußert hat , es sei denn , dass er an diesen Wünschen erkennbar nicht festhalten will . Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt , bespricht er sie mit dem Betreuten , sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderläuft .