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Fachwort
Deutschberufener Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: beru|fener
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
berechenbar
berechtigte
bereichernd
Kte 1548 Christus selbst ist im kirchlichen Dienst des geweihten Priesters in seiner Kirche zugegen als Haupt seines Leibes , Hirt seiner Herde , Hoherpriester des Erlösungsopfers und Lehrer der Wahrheit . Die Kirche bringt dies zum Ausdruck , indem sie sagt , daß der Priester kraft des Weihesakramentes in der Person Christi des Hauptes [ in persona Christi capitis [ Vgl . Offb 5,9-10 ; 1 Petr 2,59 ] handelt . Es ist der gleiche Priester , Christus Jesus , dessen heilige Person sein berufener Diener vertritt . Durch die Priesterweihe dem Hohenpriester angeglichen , besitzt er die Vollmacht , in der Kraft und an Stelle der Person Christi selbst zu handeln [ virtute ac persona ipsius Christi [ Vgl . LG 10 ; 28 ; SC 33 ; CD 11 ; P02 ; 6 ] ( Pius XII. , Enz . Mediator Dei ) . Christus ist die Quelle jeglichen Priestertums ; denn der Priester des [ Alten ] Gesetzes war sein Bild . Der Priester des Neuen Bundes aber handelt in der Person Christi ( Thomas v . A. , s . th . 3,22,4 ) .
1Kor 1,1 Paulus , durch Gottes Willen berufener Apostel Christi Jesu , und der Bruder Sosthenes
BGB 31 Der Verein ist für den Schaden verantwortlich , den der Vorstand , ein Mitglied des Vorstands oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene , zum Schadensersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt .
BGB 2306. 1 Ist ein als Erbe berufener Pflichtteilsberechtigter durch die Einsetzung eines Nacherben , die Ernennung eines Testamentsvollstreckers oder eine Teilungsanordnung beschränkt oder ist er mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert , so kann er den Pflichtteil verlangen , wenn er den Erbteil ausschlägt ; die Ausschlagungsfrist beginnt erst , wenn der Pflichtteilsberechtigte von der Beschränkung oder der Beschwerung Kenntnis erlangt .