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Fachbebiet
Kultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik
Trennung:
ber|ech|net
Inhalt
Kultur -> Begegnung Person -> Berechnung
Status:
Beziehung
Worttyp
fehlt
Konjugation
BGB 190 Im Falle der Verlängerung einer Frist wird die neue Frist von dem Ablauf der vorigen Frist an berechnet .
BGB 559b. 1 Die Mieterhöhung nach § 559 ist dem Mieter in Textform zu erklären . Die Erklärung ist nur wirksam , wenn in ihr die Erhöhung auf Grund der entstandenen Kosten berechnet und entsprechend den Voraussetzungen der §§ 559 und 559a erläutert wird .
BGB 900. 1 Wer als Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist , ohne dass er das Eigentum erlangt hat , erwirbt das Eigentum , wenn die Eintragung 30 Jahre bestanden und er während dieser Zeit das Grundstück im Eigenbesitz gehabt hat . Die dreißigjährige Frist wird in derselben Weise berechnet wie die Frist für die Ersitzung einer beweglichen Sache . Der Lauf der Frist ist gehemmt , solange ein Widerspruch gegen die Richtigkeit der Eintragung im Grundbuch eingetragen ist .
BGB 927. 1 Der Eigentümer eines Grundstücks kann , wenn das Grundstück seit 30 Jahren im Eigenbesitz eines anderen ist , im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden . Die Besitzzeit wird in gleicher Weise berechnet wie die Frist für die Ersitzung einer beweglichen Sache . Ist der Eigentümer im Grundbuch eingetragen , so ist das Aufgebotsverfahren nur zulässig , wenn er gestorben oder verschollen ist und eine Eintragung in das Grundbuch , die der Zustimmung des Eigentümers bedurfte , seit 30 Jahren nicht erfolgt ist .