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Fachwort
Deutschbelegenen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: belegenen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1807. 2 Die Landesgesetze können für die innerhalb ihres Geltungsbereichs belegenen Grundstücke die Grundsätze bestimmen , nach denen die Sicherheit einer Hypothek , einer Grundschuld oder einer Rentenschuld festzustellen ist .