| Fachwort | 
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  | Deutsch | beiwohnen   |  Grundwort  | wohnen   | 
	| Fachbebiet | Kultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik -> Konjukation haben | 
    		Trennung:  | bei|woh|nen  | 
  	| Inhalt | Kultur -> Begegnung Person | 
			Status:  | Beziehung | 
  | Worttyp  | Verb -> Infinitiv -> Präsens | 
  | Konjugation | 
	
	Konjugation hat | 
| im Mehrwort | Kte 1688 Der Wortgottesdienst . Die Feier des Wortgottesdienstes bei Begräbnissen bedarf einer besonders sorgfältigen Vorbereitung , da an ihr vielleicht auch Gläubige teilnehmen , die selten einer Liturgie beiwohnen , sowie nichtchristliche Freunde des Verstorbenen . Insbesondere die Homilie soll die literarische Gattung der Grabrede meiden ( OEx 41 ) und das Mysterium des christlichen Sterbens im Licht des auferstandenen Christus erhellen .   | 
 | Lev 18,20 Der Frau deines Stammesgenossen darfst du nicht beiwohnen ; du würdest dadurch unrein .   | 
 | Lev 18,23 Keinem Vieh darfst du beiwohnen ; du würdest dadurch unrein . Keine Frau darf vor ein Vieh hintreten , um sich mit ihm zu begatten ; das wäre eine schandbare Tat .   | 
 | Kte 2042 Das erste Gebot ( , " Du sollst an Sonn - und Feiertagen der heiligen Messe andächtig beiwohnen " ) verlangt von den Gläubigen , an der Eucharistie teilzunehmen , zu der sich die christliche Gemeinschaft am Gedenktag der Auferstehung des Herrn versammelt [ Vgl . [ link ] CIC , cann . 1246-1248 ; CCEO , can . 881,1:2 ] . Das zweite Gebot ( , " Du sollst deine Sünden jährlich wenigstens einmal beichten " ) sichert die Vorbereitung auf die Eucharistie durch den Empfang des Sakramentes der Versöhnung , das die in der Taufe erfolgte Umkehr und Vergebung weiterführt [ Vgl . [ link ] CIC , can . 989 ; CCEO , can . 719 ] Das dritte Gebot ( , " Du sollst wenigstens zur österlichen Zeit sowie in Todesgefahr die heilige Kommunion empfangen " ) gewährleistet ein Mindestmaß für den Empfang des Leibes und Blutes des Herrn . Dabei wird auf die Verbindung mit den Festen der Osterzeit , dem Ursprung und Zentrum der christlichen Liturgie , Wert gelegt [ Vgl . [ link ] CIC , can . 920 ; CCEO , cann . 708 ; 881,3 ] .   | 
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