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Fachbebiet
Kultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik
Trennung:
be|grün|det
Inhalt
Kultur -> Begegnung Person -> Reden Person
Status:
Beziehung
Worttyp
fehlt
Konjugation
Kte 914 Der Stand , der durch das Gelöbnis der evangelischen Räte begründet wird , ist zwar nicht Teil der hierarchischen Struktur der Kirche , gehört aber unerschütterlich zu ihrem Leben und ihrer Heiligkeit ( LG 44 ) .
Kte 1271 Die Taufe bildet die Grundlage der Gemeinschaft aller Christen , auch mit jenen , die noch nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen . Wer an Christus glaubt und in der rechten Weise die Taufe empfangen hat , steht dadurch in einer gewissen , wenn auch nicht vollkommenen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche . . . Nichtsdestoweniger werden sie aufgrund des Glaubens in der Taufe gerechtfertigt , Christus einverleibt , und darum gebührt ihnen der Ehrenname des Christen , und mit Recht werden sie von den Kindern der katholischen Kirche als Brüder im Herrn anerkannt ( UR 3 ) . Die Taufe begründet also ein sakramentales Band der Einheit zwischen allen , die durch sie wiedergeboren sind ( UR 22 ) .
Jes 42,4 Er wird nicht müde und bricht nicht zusammen , / bis er auf der Erde das Recht begründet hat . / Auf sein Gesetz warten die Inseln .
Kte 1603 Die innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe in der Ehe [ wurde ] vom Schöpfer begründet und mit eigenen Gesetzen geschützt . . . Gott selbst ist Urheber der Ehe ( GS 48,1 ) . Die Berufung zur Ehe liegt schon in der Natur des Mannes und der Frau , wie diese aus den Händen des Schöpfers hervorgegangen sind . Die Ehe ist nicht eine rein menschliche Institution , obwohl sie im Lauf der Jahrhunderte je nach den verschiedenen Kulturen , Gesellschaftsstrukturen und Geisteshaltungen zahlreiche Veränderungen durchgemacht hat . Diese Unterschiede dürfen nicht die bleibenden und gemeinsamen Züge vergessen lassen . Obwohl die Würde dieser Institution nicht überall mit der gleichen Klarheit aufscheint [ Vgl . GS 47,2 ] , besteht doch in allen Kulturen ein gewisser Sinn für die Größe der ehelichen Vereinigung , denn das Wohl der Person sowie der menschlichen und christlichen Gesellschaft ist zuinnerst mit einem Wohlergehen der Ehe - und Familiengemeinschaft verbunden ( GS 47,1 ) .