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Fachwort
Deutschbefristen Grundwort fristen
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik -> Konjukation haben Trennung: be|fri|sten
InhaltKultur -> Begegnung Person -> Zeit / Dauer Status: Beziehung
Worttyp Verb -> Infinitiv -> Präsens
Konjugation Konjugation hat
im MehrwortBGB 1684. 3 Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung , auch gegenüber Dritten , näher regeln . Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten . Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt , kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen ( Umgangspflegschaft ) . Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht , die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen . Die Anordnung ist zu befristen . Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend .
GG 13. 3 Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht , daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat , so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen , in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält , eingesetzt werden , wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre . Die Maßnahme ist zu befristen . Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper . Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden .