Fachwort |
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Deutsch | amtlichen | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | am|tlic|hen |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 1554 So wird der von Gott eingesetzte kirchliche Dienst in verschiedenen Ständen von jenen ausgeübt , die schon von alters her Bischöfe , Priester und Diakone heißen ( LG 28 ) . Die katholische Glaubenslehre , die in der Liturgie , im Lehramt und in der beständigen Handlungsweise der Kirche zum Ausdruck kommt , kennt zwei Stufen der amtlichen Teilhabe am Priestertum Christi : den Episkopat und den Presbyterat . Der Diakonat hat die Aufgabe , ihnen zu helfen und zu dienen . Deshalb bezeichnet der Ausdruck sacerdos im heutigen Sprachgebrauch die Bischöfe und die Priester , nicht aber die Diakone . Dennoch lehrt die katholische Glaubenslehre , daß die drei Stufen - die Stufen des Priesteramtes ( Episkopat und Presbyterat ) und die Stufe des Dienstamtes ( Diakonat ) - durch einen sakramentalen Akt , Weihe genannt , das heißt durch das Sakrament der Weihe , übertragen werden . Alle sollen die Diakone achten wie Jesus Christus , ebenso den Bischof als Abbild des Vaters , die Presbyter aber wie eine Ratsversammlung Gottes und wie eine Vereinigung von Aposteln . Ohne diese ist von Kirche nicht die Rede ( Ignatius v . Antiochien , Trall . 3,1 ) . |
| § 2256 Widerruf durch Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung |
| § 2300 Anwendung der §§ 2259 und 2263 ; Rücknahme aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung |
| BGB 2300. 2 Ein Erbvertrag , der nur Verfügungen von Todes wegen enthält , kann aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung zurückgenommen und den Vertragsschließenden zurückgegeben werden . Die Rückgabe kann nur an alle Vertragsschließenden gemeinschaftlich erfolgen ; die Vorschrift des § 2290 Abs . 1 Satz 2 , Abs . 2 und 3 findet Anwendung . Wird ein Erbvertrag nach den Sätzen 1 und 2 zurückgenommen , gilt § 2256 Abs . 1 entsprechend . |
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