| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | abgefasst | Grundwort | abgemäht | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | ab|gefa|sst | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: | Beziehung | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Joh 19,20 Dieses Schild lasen viele Juden , weil der Platz , wo Jesus gekreuzigt wurde , nahe bei der Stadt lag . Die Inschrift war hebräisch , lateinisch und griechisch abgefasst . | 
|  | BGB 129. 1 Ist durch Gesetz für eine Erklärung öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben , so muss die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt werden . Wird die Erklärung von dem Aussteller mittels Handzeichens unterzeichnet , so ist die im § 126 Abs . 1 vorgeschriebene Beglaubigung des Handzeichens erforderlich und genügend . | 
|  | BGB 477. 1 Eine Garantieerklärung ( § 443 ) muss einfach und verständlich abgefasst sein . Sie muss enthalten 1. den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf , dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden und 2. den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben , die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind , insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers . | 
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