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Fachwort
DeutschZuschlags Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Zuschlags
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 156 Bei einer Versteigerung kommt der Vertrag erst durch den Zuschlag zustande . Ein Gebot erlischt , wenn ein Übergebot abgegeben oder die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird .