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Fachwort
DeutschVorstands Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Vorstands
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 26. 2 Besteht der Vorstand aus mehreren Personen , so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten . Ist eine Willenserklärung gegenüber einem Verein abzugeben , so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitglied des Vorstands .
§ 27 Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands
BGB 27. 1 Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung .
BGB 27. 3 Auf die Geschäftsführung des Vorstands finden die für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 664 bis 670 entsprechende Anwendung .