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Fachwort
DeutschVerwendet Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Verwe|ndet
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Ez 45,10 Verwendet richtige Waagen , richtiges Efa und richtiges Bat !
BGB 668 Verwendet der Beauftragte Geld für sich , das er dem Auftraggeber herauszugeben oder für ihn zu verwenden hat , so ist er verpflichtet , es von der Zeit der Verwendung an zu verzinsen .
BGB 698 Verwendet der Verwahrer hinterlegtes Geld für sich , so ist er verpflichtet , es von der Zeit der Verwendung an zu verzinsen .
BGB 1445. 1 Verwendet der Ehegatte , der das Gesamtgut verwaltet , Gesamtgut in sein Vorbehaltsgut oder in sein Sondergut , so hat er den Wert des Verwendeten zum Gesamtgut zu ersetzen .