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Fachwort
DeutschVerwalten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Verwalten
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 108. 3 Verwalten die Landesfinanzbehörden Steuern , die ganz oder zum Teil dem Bund zufließen , so werden sie im Auftrage des Bundes tätig . Artikel 85 Abs . 3 und 4 gilt mit der Maßgabe , daß an die Stelle der Bundesregierung der Bundesminister der Finanzen tritt .