Fachwort |
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Deutsch | Vertrages | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Vertra|ges |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 632a. 3 Ist der Besteller ein Verbraucher und hat der Vertrag die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand , ist dem Besteller bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5 vom Hundert des Vergütungsanspruchs zu leisten . Erhöht sich der Vergütungsanspruch infolge von Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages um mehr als 10 vom Hundert , ist dem Besteller bei der nächsten Abschlagszahlung eine weitere Sicherheit in Höhe von 5 vom Hundert des zusätzlichen Vergütungsanspruchs zu leisten . Auf Verlangen des Unternehmers ist die Sicherheitsleistung durch Einbehalt dergestalt zu erbringen , dass der Besteller die Abschlagszahlungen bis zu dem Gesamtbetrag der geschuldeten Sicherheit zurückhält . |
| BGB 648a. 5 Hat der Unternehmer dem Besteller erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung der Sicherheit nach Absatz 1 bestimmt , so kann der Unternehmer die Leistung verweigern oder den Vertrag kündigen . Kündigt er den Vertrag , ist der Unternehmer berechtigt , die vereinbarte Vergütung zu verlangen ; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen , was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt . Es wird vermutet , dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen . |
| GG 32. 2 Vor dem Abschlusse eines Vertrages , der die besonderen Verhältnisse eines Landes berührt , ist das Land rechtzeitig zu hören . |
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