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Fachwort
DeutschVerbänden Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Verbänden
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1882 Manche Gesellschaften , so die Familie und der Staat , entsprechen unmittelbar der Natur des Menschen ; sie sind für ihn notwendig . Um die Beteiligung möglichst vieler am gesellschaftlichen Leben zu fördern , ist die Schaffung von Verbänden , Vereinigungen , Einrichtungen mit wirtschaftlicher , kultureller , unterhaltender , sportlicher , beruflicher und politischer Zielsetzung sowohl im nationalen Raum wie auf Weltebene ( MM 60 ) zu fördern . Diese Sozialisation gründet auch auf der natürlichen Neigung der Menschen , sich zusammenzuschließen , um Ziele zu erreichen , welche die Kräfte der Einzelnen übersteigen . Sie bringt die Anlagen der Person , insbesondere ihren Unternehmungsgeist und ihren Sinn für Verantwortung zur Entfaltung und hilft , ihre Rechte zu gewährleisten [ Vgl . GS 25,2 ; CA 12 ] .
GG 12a. 2 Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert , kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden . Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen . Das Nähere regelt ein Gesetz , das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß , die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht .