| Fachwort | 
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  | Deutsch | Verbrauch   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | Ver|br|auch  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | BGB 92. 1 Verbrauchbare Sachen im Sinne des Gesetzes sind bewegliche Sachen , deren bestimmungsmäßiger Gebrauch in dem Verbrauch oder in der Veräußerung besteht .   | 
 | BGB 556a. 1 Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart , sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen . Betriebskosten , die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen , sind nach einem Maßstab umzulegen , der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt .   | 
 | BGB 556a. 2 Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart , kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen , dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen , der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt . Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig . Sind die Kosten bislang in der Miete enthalten , so ist diese entsprechend herabzusetzen .   | 
 | BGB 2375. 1 Hat der Verkäufer vor dem Verkauf einen Erbschaftsgegenstand verbraucht , unentgeltlich veräußert oder unentgeltlich belastet , so ist er verpflichtet , dem Käufer den Wert des verbrauchten oder veräußerten Gegenstands , im Falle der Belastung die Wertminderung zu ersetzen . Die Ersatzpflicht tritt nicht ein , wenn der Käufer den Verbrauch oder die unentgeltliche Verfügung bei dem Abschluss des Kaufes kennt .   | 
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