| Fachwort | 
       | 
	   | 
      
  | Deutsch | Umständen   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | Umst|änden  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | Untergebene   | 
 |  | 
 | Kte 1230 Diese Initiation wurde im Lauf der Jahrhunderte und je nach den Umständen verschiedenartig gestaltet . In den ersten Jahrhunderten der Kirche erfuhr die christliche Initiation eine breite Entfaltung : Eine lange Zeit des Katechumenates und eine Reihe vorbereitender Riten , die den Weg der Vorbereitung liturgisch kennzeichneten , führten schließlich zur Feier der Sakramente der christlichen Initiation .   | 
 | Kte 1295 Durch diese Salbung erhält der Firmling das Mal , das Siegel des Heiligen Geistes . Das Siegel ist Sinnbild der Person [ Vgl . Gen 38,18 ; Hld 8,6 ] Zeichen ihrer Autorität [ Vgl . Gen 41,42. ] , ihres Eigentumsrechtes an einem Gegenstand [ Vgl . Dtn 32,34 ] - man kennzeichnete etwa die Soldaten mit dem Siegel ihres Anführers und die Sklaven mit dem ihres Herrn . Das Siegel beglaubigt einen Rechtsakt [ Vgl . 1 Kön 21,8 ] oder ein Dokument [ Vgl . Jer 32,10 ] und macht dieses unter Umständen zu einem Geheimnis [ Vgl . Jes 29,11 ] .   | 
 | Kte 1399 Die Ostkirchen , die mit der katholischen Kirche nicht in voller Gemeinschaft stehen , feiern die Eucharistie mit großer Liebe . Da nun diese Kirchen trotz ihrer Trennung wahre Sakramente besitzen , vor allem aber in der Kraft der apostolischen Sukzession das Priestertum und die Eucharistie , wodurch sie in ganz enger Gemeinschaft bis heute mit uns verbunden sind , so ist eine gewisse Gottesdienstgemeinschaft - eine Gemeinschaft in sacris , also in der Eucharistie - unter gegebenen geeigneten Umständen mit Billigung der kirchlichen Autorität nicht nur möglich , sondern auch ratsam ( UR 15 ) [ Vgl . [ link ] CIC , can . 844 , §3 ] .   | 
 | Kte 1513 Die Apostolische Konstitution Sacram unctionem infirmorum vom 30 November 1972 hat im Anschluß an das Zweite Vatikanische Konzil [ Vgl . SC 73. ] bestimmt , daß von nun an im römischen Ritus folgendes gilt : Das Sakrament der Krankensalbung wird jenen gespendet , deren Gesundheitszustand bedrohlich angegriffen ist , indem man sie auf der Stirn und auf den Händen mit ordnungsgemäß geweihtem Olivenöl oder , den Umständen entsprechend , mit einem anderen ordnungsgemäß geweihten Pflanzenöl salbt und dabei einmal folgende Worte spricht : Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen , er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes : Der Herr , der dich von Sünden befreit , rette dich , in seiner Gnade richte er dich auf [ Vgl . [ link ] CIC , can . 847 , §1 ] .   | 
 |  |