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Fachwort
DeutschTeilhaber Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Teilhaber
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1053 Wir glauben daß die große Schar derer die mit Jesus und Maria im Paradies vereinigt sind die himmlische Kirche bildet Dort schauen sie in ewiger Glückseligkeit Gott so wie er ist Dort sind sie auch verschieden dem Grad und der Art nach Teilhaber jener göttlichen Herrschaft die der verherrlichte Christus ausübt zusammen mit den heiligen Engeln . Sie legen für uns Fürsprache ein und helfen uns in unserer Schwachheit durch ihre brüderliche Sorge ( SPF 29 ) .
BGB 743. 1 Jedem Teilhaber gebührt ein seinem Anteil entsprechender Bruchteil der Früchte .
BGB 743. 2 Jeder Teilhaber ist zum Gebrauch des gemeinschaftlichen Gegenstands insoweit befugt , als nicht der Mitgebrauch der übrigen Teilhaber beeinträchtigt wird .
BGB 744. 2 Jeder Teilhaber ist berechtigt , die zur Erhaltung des Gegenstands notwendigen Maßregeln ohne Zustimmung der anderen Teilhaber zu treffen ; er kann verlangen , dass diese ihre Einwilligung zu einer solchen Maßregel im Voraus erteilen .