Fachwort |
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Deutsch | Störungen | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | St|ör|un|gen |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 1860 Unverschuldete Unkenntnis kann die Verantwortung für ein schweres Vergehen vermindern , wenn nicht sogar aufheben . Aber von niemandem wird angenommen , daß er die sittlichen Grundsätze nicht kennt , die in das Gewissen jedes Menschen eingeschrieben sind . Auch Triebimpulse , Leidenschaften sowie von außen ausgeübter Druck oder krankhafte Störungen können die Freiheit und die Willentlichkeit eines Vergehens vermindern . Die Sünde aus Bosheit , aus überlegter Entscheidung für das Böse wiegt am schwersten . |
| Kte 2282 Wenn der Selbstmord in der Absicht begangen wird , als Beispiel - vor allem für junge Menschen - zu dienen , bildet er zudem ein schweres Ärgernis . Freiwillige Beihilfe zum Selbstmord verstößt gegen das sittliche Gesetz . Schwere psychische Störungen , Angst oder schwere Furcht vor einem Schicksalsschlag , vor Qual oder Folterung können die Verantwortlichkeit des Selbstmörders vermindern . |
| BGB 862. 1 Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört , so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen . Sind weitere Störungen zu besorgen , so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen . |
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