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Fachwort
DeutschStörungen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: St|ör|un|gen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1860 Unverschuldete Unkenntnis kann die Verantwortung für ein schweres Vergehen vermindern , wenn nicht sogar aufheben . Aber von niemandem wird angenommen , daß er die sittlichen Grundsätze nicht kennt , die in das Gewissen jedes Menschen eingeschrieben sind . Auch Triebimpulse , Leidenschaften sowie von außen ausgeübter Druck oder krankhafte Störungen können die Freiheit und die Willentlichkeit eines Vergehens vermindern . Die Sünde aus Bosheit , aus überlegter Entscheidung für das Böse wiegt am schwersten .
Kte 2282 Wenn der Selbstmord in der Absicht begangen wird , als Beispiel - vor allem für junge Menschen - zu dienen , bildet er zudem ein schweres Ärgernis . Freiwillige Beihilfe zum Selbstmord verstößt gegen das sittliche Gesetz . Schwere psychische Störungen , Angst oder schwere Furcht vor einem Schicksalsschlag , vor Qual oder Folterung können die Verantwortlichkeit des Selbstmörders vermindern .
BGB 862. 1 Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört , so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen . Sind weitere Störungen zu besorgen , so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen .