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Fachwort
DeutschProtokoll Grundwort fehlt
FachbebietGeographie -> Asien -> Arabische Halbinsel -> Jordanien Trennung: Pr|oto|ko|ll
Inhaltfehlt Status: Beziehung
Worttyp fehlt
2727
DeBartolo
BGB 127a Die notarielle Beurkundung wird bei einem gerichtlichen Vergleich durch die Aufnahme der Erklärungen in ein nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung errichtetes Protokoll ersetzt .
BGB 259. 2 Besteht Grund zu der Annahme , dass die in der Rechnung enthaltenen Angaben über die Einnahmen nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gemacht worden sind , so hat der Verpflichtete auf Verlangen zu Protokoll an Eides statt zu versichern , dass er nach bestem Wissen die Einnahmen so vollständig angegeben habe , als er dazu imstande sei .
BGB 260. 2 Besteht Grund zu der Annahme , dass das Verzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgestellt worden ist , so hat der Verpflichtete auf Verlangen zu Protokoll an Eides statt zu versichern , dass er nach bestem Wissen den Bestand so vollständig angegeben habe , als er dazu imstande sei .
BGB 491. 3 § 358 Abs . 2 , 4 und 5 sowie die §§ 491a bis 495 sind nicht auf Darlehensverträge anzuwenden , die in ein nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung errichtetes gerichtliches Protokoll aufgenommen oder durch einen gerichtlichen Beschluss über das Zustandekommen und den Inhalt eines zwischen den Parteien geschlossenen Vergleichs festgestellt sind , wenn in das Protokoll oder den Beschluss der Sollzinssatz , die bei Abschluss des Vertrags in Rechnung gestellten Kosten des Darlehens sowie die Voraussetzungen aufgenommen worden sind , unter denen der Sollzinssatz oder die Kosten angepasst werden können .