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Fachwort
DeutschProbezeit Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Probezeit
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 622. 3 Während einer vereinbarten Probezeit , längstens für die Dauer von sechs Monaten , kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden .
§ 1744 Probezeit