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Fachwort
DeutschPlanungen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Planungen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 53a. 2 Die Bundesregierung hat den Gemeinsamen Ausschuß über ihre Planungen für den Verteidigungsfall zu unterrichten . Die Rechte des Bundestages und seiner Ausschüsse nach Artikel 43 Abs . 1 bleiben unberührt . § V .