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Fachwort
DeutschPatienten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Pat|ien|ten
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 2278 Die Moral verlangt keine Therapie um jeden Preis . Außerordentliche oder zum erhofften Ergebnis in keinem Verhältnis stehende aufwendige und gefährliche medizinische Verfahren einzustellen , kann berechtigt sein . Man will dadurch den Tod nicht herbeiführen , sondern nimmt nur hin , ihn nicht verhindern zu können . Die Entscheidungen sind vom Patienten selbst zu treffen , falls er dazu fähig und imstande ist , andernfalls von den gesetzlich Bevollmächtigten , wobei stets der vernünftige Wille und die berechtigten Interessen des Patienten zu achten sind .
BGB 1901b. 1 Der behandelnde Arzt prüft , welche ärztliche Maßnahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist . Er und der Betreuer erörtern diese Maßnahme unter Berücksichtigung des Patientenwillens als Grundlage für die nach § 1901a zu treffende Entscheidung .