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Fachwort
DeutschMitglieds Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Mi|tgl|ieds
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1687 Die Begrüßung der Gemeinde . Ein gläubiger Gruß eröffnet die Feier . Die Angehörigen des Verstorbenen werden begrüßt durch ein Wort des Trostes [ im Sinn des Neuen Testamentes : die Kraft des Heiligen in der Hoffnung][Vgl . 1 Thess 4,18 ] . Die sich versammelnde betende Gemeinde erwartet auch Worte des ewigen Lebens . Der Tod eines Mitglieds der Gemeinde ( oder der Jahrestag des Todes , oder auch der siebte oder vierzigste Tag nach dem Tod ) ist ein Anlaß , den Blick über den Horizont dieser irdischen Welt hinauszurichten . Er soll die Gläubigen zur wahren Erkenntnis im Glauben an den auferstandenen Christus hinführen .
BGB 35 Sonderrechte eines Mitglieds können nicht ohne dessen Zustimmung durch Beschluss der Mitgliederversammlung beeinträchtigt werden .
BGB 1791a. 3 Der Verein bedient sich bei der Führung der Vormundschaft einzelner seiner Mitglieder oder Mitarbeiter ; eine Person , die den Mündel in einem Heim des Vereins als Erzieher betreut , darf die Aufgaben des Vormunds nicht ausüben . Für ein Verschulden des Mitglieds oder des Mitarbeiters ist der Verein dem Mündel in gleicher Weise verantwortlich wie für ein Verschulden eines verfassungsmäßig berufenen Vertreters .