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Fachwort
DeutschMitbürger Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Mit|bür|ger
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Hebr 8,11 Keiner wird mehr seinen Mitbürger und keiner seinen Bruder belehren und sagen : Erkenne den Herrn ! Denn sie alle , Klein und Groß , werden mich erkennen .
Kte 2242 Der Bürger hat die Gewissenspflicht , die Vorschriften der staatlichen Autoritäten nicht zu befolgen , wenn diese Anordnungen den Forderungen der sittlichen Ordnung , den Grundrechten des Menschen oder den Weisungen des Evangeliums widersprechen . Den staatlichen Autoritäten den Gehorsam zu verweigern , falls deren Forderungen dem rechten Gewissen Widersprechen , findet seine Rechtfertigung in der Unterscheidung zwischen dem Dienst Gottes und dem Dienst an der staatlichen Gemeinschaft . Gebt dem Kaiser , was dem Kaiser gehört , und Gott , was Gott gehört ! ( Mt 22,21 ) . Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen ( Apg 5,29 ) . Wo . . . die Staatsbürger von einer öffentlichen Gewalt , die ihre Zuständigkeit überschreitet , bedrückt werden , sollen sie sich nicht weigern , das zu tun , was das Gemeinwohl objektiv verlangt . Sie haben jedoch das Recht , ihre und ihrer Mitbürger Rechte gegen den Mißbrauch der staatlichen Autorität zu verteidigen , freilich innerhalb der Grenzen des Naturrechts und des Evangeliums ( GS 74,5 ) .
Dtn 13,14 Niederträchtige Menschen sind aus deiner Mitte herausgetreten und haben ihre Mitbürger vom Herrn abgebracht , indem sie sagten : Gehen wir und dienen wir anderen Göttern , die ihr bisher nicht kanntet ! ,
Eph 2,19 Ihr seid also jetzt nicht mehr Fremde ohne Bürgerrecht , sondern Mitbürger der Heiligen und Hausgenossen Gottes .