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Fachwort
DeutschLeistende Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Leistende
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 814 Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden , wenn der Leistende gewusst hat , dass er zur Leistung nicht verpflichtet war , oder wenn die Leistung einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprach .
BGB 815 Die Rückforderung wegen Nichteintritts des mit einer Leistung bezweckten Erfolges ist ausgeschlossen , wenn der Eintritt des Erfolges von Anfang an unmöglich war und der Leistende dies gewusst hat oder wenn der Leistende den Eintritt des Erfolges wider Treu und Glauben verhindert hat .