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Fachwort
DeutschKurswerts Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Kurswerts
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 234. 3 Mit Wertpapieren kann Sicherheit nur in Höhe von drei Vierteln des Kurswerts geleistet werden .
BGB 236 Mit einer Schuldbuchforderung gegen den Bund oder ein Land kann Sicherheit nur in Höhe von drei Vierteln des Kurswerts der Wertpapiere geleistet werden , deren Aushändigung der Gläubiger gegen Löschung seiner Forderung verlangen kann .