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Fachwort
DeutschHausrecht Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Hausrecht
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 40. 2 Der Präsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Gebäude des Bundestages aus . Ohne seine Genehmigung darf in den Räumen des Bundestages keine Durchsuchung oder Beschlagnahme stattfinden .